Offizielle Reisebedingungen – Wichtige Hinweise für Fahrtenteilnehmer

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise, insbesondere zu den Versicherungen, sorgfältig durch!
Sie enthalten wichtige Informationen zu unseren Leistungen und zur Abwicklung der Reisen.

Anmeldung / Zahlungsbedingungen
Um in der Geschäftsstelle eine reibungslose Anmeldung und Bearbeitung der Fahrtenwünsche zu ermöglichen, werden diese nur schriftlich mit dem offiziellen Formular der aktuellem Saison angenommen. Durch Rücksendung der Buchungsbestätigung ist der Reisevertrag abgeschlossen.

Ordnungsgemäßer Ablauf:
1. Ausgefülltes Anmeldeformular an Geschäftsstelle senden
2. Versand der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines (i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB) an den Teilnehmer (Reisevertrag).
3. Sofortige Anzahlung des Teilnehmers mittels Überweisung oder durch Abbuchung mittels Lastschrift. Die Anzahlung beträgt in der Regel pro Person 100,-.
4. Zahlung der Restsumme durch den Teilnehmer mittels Überweisung oder per Abbuchung mittels Lastschrift bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Zahlungserinnerung.
5. Für Nichtmitglieder wird für die Teilnahme auf Vereinsfahrten ein Gästezuschlag erhoben (siehe unter Punkt
5 – Nichtmitglieder). Wird vier Wochen nach der Fahrt eine Mitgliedschaft begonnen, erstatten wir Ihnen den Gästezuschlag rückwirkend.
6. Wir weisen darauf hin, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche schriftliche Rücktrittserklärung keinen Rücktritt vom Reisevertrag darstellt.

Der Reiseteilnehmer ist zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet. Zusätzlich entstehende Kosten z.B. durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer werden an den Fahrtenteilnehmer weitergeleitet. Bei Zuschlägen durch z.B. volatile Energiepreise oder durch Wechselkurs bei Währungen oder ähnliche externe, zur Drucklegung nicht absehbare Einflüsse behalten wird uns vor, diese Kosten an die Fahrtenteilnehmer weiterzugeben.

2. Rücktritt durch den Teilnehmer/Umbuchung

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Geschäftsstelle. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück, so kann der Ski-Club Bayer Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Ski-Club Bayer kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn pauschalisieren. Diese Stornogebühren betragen je angemeldeten Teilnehmer:
– ab Reisebestätigung der Anzahlungsbetrag
– 60 bis 40 Tage vor Reiseantritt 25 %
(mindestens der Anzahlungsbetrag)
– vom 39. bis 25. Tag vor Reiseantritt 50 %
– vom 24. bis 14. Tag vor Reiseantritt 75 %
– ab dem 13. bis Reiseantritt 95 %
des jeweiligen Reisepreises zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,– Euro.
Der Ski-Club behält sich vor, im Einzelfall höhere Kosten als die vorstehenden Pauschalen zu berechnen. Diese konkreten Kosten sind dem Teilnehmer durch den Club nachzuweisen und zu belegen.

3. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

3.1 Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Ski-Club Bayer Leverkusen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

3.2 Ansprüche des Teilnehmers wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

3.3 Macht der Teilnehmer nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Ski-Club Bayer Leverkusen die Ansprüche schriftlich zurückweist.

4. Wichtige Zusatzinformationen4.1 Die Fahrten werden nur dann durchgeführt, wenn sich genügend Teilnehmer/innen anmelden und sie hierdurch wirtschaftlich vertretbar sind. Bei gegebenem Anlass hat der Ski-Club das Recht, die Fahrt anders als ausgeschrieben mit Kleinbussen durchzuführen. Gegebenenfalls muss damit gerechnet werden, dass Fahrten zusammengelegt oder abgesagt werden. Hierüber werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert.

4.2 Unsere Reisebusse werden ausschließlich als Nichtraucherbusse eingesetzt. Um Beschädigungen bei Skiern und Snowboards zu vermeiden, wird die Benutzung von Skibzw. Schutzsäcken empfohlen.

4.3 Anspruch auf Skikurs bzw. auf eine skiläuferische Betreuung besteht nicht für Anfänger und für Kinder unter einem Mindestalter von sechs Jahren. Eine skiläuferische Betreuung wird geboten für Personen, die über skiläuferische Grundkenntnisse verfügen, einschließlich Wiedereinsteiger als auch Fortgeschrittene und geübte Skifahrer/innen. Im Rahmen von Familienfahrten wird Ski-Training bzw. eine skiläuferische Betreuung für Kinder mit einem Mindestalter ab sechs Jahren angeboten. Grundsätzlich ist der Ski-Club Bayer bemüht, alle Fahrtteilnehmer/innen eine skiläuferische
Betreuung unter Beachtung der genannten Altersgrenze und individuellen skiläuferischen Voraussetzung anzubieten. Sollte dies aus organisatorischen Gründen bei einer Fahrt nicht möglich sein, haben gute Skifahrer/innen keinen Anspruch auf Ski-Training oder skiläuferische Betreuung
durch eine/n Vereins-Skilehrer/in. Sofern nicht anders ausgeschrieben, werden Kinder ab sechs Jahren unterrichtet. Einzel- als auch Anfängerunterricht wird nicht erteilt. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen für einen Skikurs nicht erreicht werden, behält sich der Ski-Club das Recht vor die Durchführung des Kurses entsprechend den Gegebenheiten zu organisieren. Entscheidet sich ein Teilnehmer für die Anmeldung zu einem Ski-Kurs bei einer örtlichen Skischule, gehen die Kosten dafür zu Lasten des Teilnehmers.

4.4 Unsere Jugendfahrten fallen unter das Jugendschutzgesetz. Bei diesen Fahrten ist der Genuss von Suchtmitteln aller Art verboten. Die Eltern akzeptieren folgende Teilnahmebedingungen:
a) Tochter/Sohn können bei schweren Verfehlungen nach Rücksprache mit den Eltern auf deren Kosten vorzeitig nach Hause geschickt werden.
b) Die Skibindung der Tochter/des Sohnes wurde nach IASRichtlinie überprüft bzw. eingestellt.
c) Die Skibindung darf bei offensichtlicher Fehlauslösung durch den Übungsleiter zur Abwendung einer Gefahr korrigiert werden.
d) Tochter/Sohn dürfen in der Gruppe unter Aufsicht schwimmen gehen. Kinder und Jugendliche sowie Teilnehmer an den Jugendfahrten werden grundsätzlich vom SkiClub Bayer-Lehrteam betreut und unterrichtet.

4.5 Unsere Sportfahrten werden tlw. im Hochgebirge mit Höhen über 2000 m durchgeführt. Daher wird im Einzelfall empfohlen, ärztlichen Rat einzuholen, ob diese Höhenlage ohne gesundheitliche Schäden gewählt werden kann.

4.6 Evtl. auftretende Sonderwünsche können nur über die Geschäftsstelle des Ski-Club Bayer e.V. Leverkusen abgewickelt werden. Anfragen oder Auskünfte in den Hotels sind zwecklos.

4.7 Grundsätzlich sind alle Preise ohne Skipass. In Ausnahmefällen ist dieser in der Pauschale enthalten und besonders ausgewiesen.

4.8 Eine evtl. Verbilligung durch Fahrten mit dem eigenen PKW ist nicht möglich, weil die Buskosten für alle Teilnehmer/innen kalkuliert worden sind. Sollte trotzdem eine Fahrt im eigenen PKW vorgezogen werden, erfolgt keine Teil-Erstattung. Ausnahme: Ausnahme: ausgeschrieben Fahrten mit Eigenanreise

4.9 Es besteht die Möglichkeit ein halbes Doppelzimmer zu reservieren, wenn es entsprechend auf der Anmeldung vermerkt ist. Findet sich kein Zimmerpartner wird der Einzelzimmerzuschlag berechnet.

4.10 In Skigebieten, die keine Freipässe für unsere Übungsleiter ausstellen, benutzen wir eine eventuelle Gruppenermäßigung zur Finanzierung dieser Skipässe. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung der Ermäßigung.

4.11 Abhängig von der Größe der Reisegruppe und ggf. entgegen der Ausschreibung behalten wir uns vor, die Transferfahrten mit einem Reisebus oder mit Kleinbussen durchzuführen.

5. Nichtmitglieder
Unsere Fahrten werden für die Mitglieder des Vereins und im Sinne der Zielsetzungen des Vereins geplant und durchgeführt. Nichtmitgliedern wird eine Teilnahme ermöglicht, um den Verein und seine Zielsetzungen kennenzulernen. Für Nichtmitglieder wird für die Teilnahme auf Vereinsfahrten ein Gästezuschlag erhoben.

Dieser beträgt
125,– Euro für Sportfahrten bis 650,– Euro,
150,– Euro bei Fahrten bis 900,– Euro und
175,– Euro bei Fahrten über 900,– Euro Katalogpreis.
Diese Zuschläge gelten für alle Fahrten (Sommer und Winter).
Bei Vereinsbeitritt bis vier Wochen nach Rückkehr der Fahrt
wird der Gästezuschlag rückwirkend erstattet.

Hinweise

Der Ski-Club Bayer e.V. Leverkusen erfüllt bei seinen Jugend- und Sportfahrten die gesetzlichen Auflagen des Reisesicherungsgesetzes (Kautions- und Insolvenzversicherung)

Der Teilnehmer willigt ein, dass Foto- und Videomaterial, das von ihm/seiner Familie während der Reise gemacht wurde, ausschließlich für vereinsgebundene Zwecke genutzt werden darf.

Vereinsmitglieder sind im Rahmen der Sporthilfe-Versicherung wie folgt versichert:
1. Unfallversicherung – Versicherungsschutz gegen die wirtschaftlichen Folgen körperlicher Unfälle bei allen Veranstaltungen des Ski-Club Bayer e.V. Leverkusen sowie bei Teilnahme an Veranstaltungen eines anderen Vereins, wenn zuvor die Anmeldung über die Geschäftsstelle erfolgte.

2. Krankenversicherung – wie 1. sowie bei Krankheiten, die während einer Reise zu auswärtigen Veranstaltungen akut auftreten.
Gemäß Satzung Sportversicherungsvertrag (Merkblatt) wird die Sportversicherung für die Mitglieder als „Beihilfe“ verstanden. Versicherungsleistungen werden erst dann erbracht, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erzielt werden kann (z.B. über die gesetzlichen Krankenkassen).

Wir empfehlen daher mit Nachdruck den privaten Abschluss folgender Versicherungen:
– Auslands-Krankenversicherung
– Reise-Rücktritt
– Geräte-/Unfall-/Haftpflicht
Formulare gibt es u.a. in unserer Geschäftsstelle. Dort erhalten Sie gerne weitere Auskünfte.